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Beratungslehrer
Beratung
ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule eine
selbstverständliche Aufgabe für jeden Lehrer. Tatsächlich kennt der
Klassenlehrer seine Schüler am besten und wird bei auftretenden Problemen die
erste Anlaufstelle sein.
Zur
Verstärkung und Ergänzung dieser Tätigkeit gibt es an unserer Schule das
zusätzliche Angebot des Beratungslehrers. Die Beratung bezieht sich auf alle
Fragen und Probleme von Schülern und Erziehungsberechtigten, die sich aus dem
Schulbesuch ergeben.
Wir
beraten:
· Kinder,
die sich in Nöten befinden, Schulangst haben, Ärger mit Mitschülern, „mal mit
jemandem sprechen“ möchten .....
· Eltern,
bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ihrer Kinder,
Erziehungsunsicherheiten, Problemen bei Hausaufgaben .....
Auch wenn
wir es gerne hätten:
Das
Patentrezept für die Lösung aller Probleme haben wir auch nicht parat, aber:
· Gespräche
mit dem Beratungslehrer können helfen, das Problem genau zu fassen, es
einzugrenzen und zu klären;
· der
Beratungslehrer kann Lösungsmöglichkeiten anbieten;
·
der
Beratungslehrer kann Hilfe zur Selbsthilfe geben und
· der
Beratungslehrer hat Adressen, die vielleicht weiterhelfen.
Ich bin
der Beratungslehrer an unserer Schule – wie können Sie mich erreichen:
an
unserer Schule, montags von 12:30 bis 13:30 Uhr
Darüber
hinaus können wir auch andere Termine vereinbaren. Sprechen Sie mich einfach an.
Übrigens:
Beratungslehrer unterliegen einer besonderen Schweigepflicht. Auskünfte an
dritte Personen werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Ratsuchenden
gegeben.
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