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Beratungslehrer

Beratung ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule eine selbstverständliche Aufgabe für jeden Lehrer. Tatsächlich kennt der Klassenlehrer seine Schüler am besten und wird bei auftretenden Problemen die erste Anlaufstelle sein.

Zur Verstärkung und Ergänzung dieser Tätigkeit gibt es an unserer Schule das zusätzliche Angebot des Beratungslehrers. Die Beratung bezieht sich auf alle Fragen und Probleme von Schülern und Erziehungsberechtigten, die sich aus dem Schulbesuch ergeben.

Wir beraten:

·      Kinder, die sich in Nöten befinden, Schulangst haben, Ärger mit Mitschülern, „mal mit jemandem sprechen“ möchten .....

·      Eltern, bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ihrer Kinder, Erziehungsunsicherheiten, Problemen bei Hausaufgaben .....

Auch wenn wir es gerne hätten:

Das Patentrezept für die Lösung aller Probleme haben wir auch nicht parat, aber:

·       Gespräche mit dem Beratungslehrer können helfen, das Problem genau zu fassen, es einzugrenzen und zu klären;

·       der Beratungslehrer kann Lösungsmöglichkeiten anbieten;

·       der Beratungslehrer kann Hilfe zur Selbsthilfe geben und

·        der Beratungslehrer hat Adressen, die vielleicht weiterhelfen.

Ich bin der Beratungslehrer an unserer Schule – wie können Sie mich erreichen:
an unserer Schule, montags von 12:30 bis 13:30 Uhr

Darüber hinaus können wir auch andere Termine vereinbaren. Sprechen Sie mich einfach an.

Übrigens:

Beratungslehrer unterliegen einer besonderen Schweigepflicht. Auskünfte an dritte Personen werden nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Ratsuchenden gegeben.