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Bestimmungen zur Schulpflicht

Die Bestimmungen zur Schulpflicht werden geändert. Der Stichtag für die Schulpflicht wird in drei Schritten vom 30. Juni eines Jahres auf den 30. September verlegt. Um allen Beteiligten genügend Zeit zu lassen, sich auf diese Veränderung einzustellen, soll der erste Schritt erst im Einschulungsjahr 2010 erfolgen.

·         Im Einschulungsjahr 2009 sind alle Kinder, die vor dem 30. 06. 2003 geboren sind, schulpflichtig (alte Regelung)

·         Im Einschulungsjahr 2010 sind alle Kinder, die vor dem 31. 07. 2004 geboren sind, schulpflichtig.

·         Im Einschulungsjahr 2011 sind alle Kinder, die vor dem 31. 08. 2005 geboren sind, schulpflichtig.

·         Im Einschulungsjahr 2012 sind alle Kinder, die vor dem 30. 09. 2006 geboren sind, schulpflichtig.

Die "Kann - Kinder - Regelung", nach der auch jüngere Kinder eingeschult werden können soll bestehen bleiben.
Bei Rückfragen bitte an die Schule wenden!