Bestimmungen zur Schulpflicht
Die Bestimmungen zur Schulpflicht werden
geändert. Der Stichtag für die Schulpflicht wird in drei Schritten
vom 30. Juni eines Jahres auf den 30. September verlegt. Um allen
Beteiligten genügend Zeit zu lassen, sich auf diese Veränderung
einzustellen, soll der erste Schritt erst im Einschulungsjahr 2010
erfolgen.
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Im Einschulungsjahr 2009 sind alle Kinder, die vor dem 30.
06. 2003 geboren sind, schulpflichtig (alte Regelung)
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Im Einschulungsjahr 2010 sind alle Kinder, die vor dem 31.
07. 2004 geboren sind, schulpflichtig.
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Im Einschulungsjahr 2011 sind alle Kinder, die vor dem 31.
08. 2005 geboren sind, schulpflichtig.
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Im Einschulungsjahr 2012 sind alle Kinder, die vor dem 30.
09. 2006 geboren sind, schulpflichtig.
Die "Kann - Kinder - Regelung",
nach der auch jüngere Kinder eingeschult werden können soll bestehen
bleiben.
Bei Rückfragen bitte an die Schule wenden!